Wie gehe ich bei (Verdacht auf) Gewalt vor?
- Vertraulichkeit/Anonymität gewährleisten und ungestörte Untersuchungs-/ Gesprächssituation herstellen - eventuell Begleitperson aus dem Raum schicken
- Sprachliches Verstehen sicherstellen (eventuell Dolmetscher/Video-Dolmetsch beiziehen)
- Sicherheit ist oberste Maxime
- Entscheidungen respektieren und Hilfsbereitschaft signalisieren
- Anamnese der Gewalterfahrung
- Was ist genau geschehen (Dauer, Form der Gewaltausübung)
- körperliche und psychische Auswirkungen
- Beschädigungen/Verschmutzungen/Sekrete/Blut möglichst vor dem Entkleiden dokumentieren und fotografieren
- Verwendung des Spurensicherungskits
- Frische, aktuelle Verletzungen, Hinweise auf alte Verletzungen, Narben
- Exakte Beschreibung, Körperschema
- Zeitpunkt der Aufnahme (Datum, Uhrzeit)
- Identität des Patienten/der Patientin muss erkennbar sein
- Beschädigungen/Verschmutzungen/Sekrete/Blut möglichst vor dem Entkleiden fotografieren
- Übersichts-, Näherungs- und Detailaufnahme (mit Maßstab)
- Verletzungen, Narben sowie Negativbefunde fotografieren
Gefährlichkeitseinschätzung nach Campbell:
- Zunahme der physischen Gewalt an Häufigkeit und Schwere in den letzten sechs Monaten?
- Androhung von Waffengewalt oder tatsächliche Bedrohung (Messer, Schere, etc.)?
- Morddrohungen oder die Angst, tatsächlich ernsthaft verletzt oder umgebracht zu werden?
- Sexuelle oder körperliche Misshandlung?
- Ständige Eifersucht?
Bei Bejahung von drei oder mehr Fragen, ist sie/er als extrem gefährdet einzustufen - eventuell stationäre Aufnahme anbieten!
- Wenn JA - Kontaktaufnahme zur Kinder- und Jugendhilfe
- Wenn nötig – Gefährdungsmeldung
- Weiterleitung an Kinderschutzgruppe oder Kinderschutzeinrichtung Kontakt zu Klinischer Psychologie und/oder Sozialarbeit herstellen.
- bei Tod, schwerer Körperverletzung oder Vergewaltigung
- bei Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch von Kindern/Jugendlichen oder nicht handlungs- oder entscheidungsfähigen oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder einer geistigen Behinderung wehrlosen Volljährigen.
Ausnahme
Wenn die Anzeige dem ausdrücklichen Willen der volljährigen handlungs- oder entscheidungsfähigen Person widersprechen würde, sofern keine unmittelbare Gefahr für diese oder eine andere Person besteht und die klinisch-forensischen Spuren ärztlich gesichert sind.
Checkliste
Wie gehe ich bei (Verdacht auf) Gewalt vor?
Hinweise auf Gewalt
So erkennen Sie, ob Gewalt im Spiel war
Opferschutzgruppe
Wer unterstützt mich?