Checkliste

Wie gehe ich bei (Verdacht auf) Gewalt vor?

  • Vertraulichkeit/Anonymität gewährleisten und ungestörte Untersuchungs-/ Gesprächssituation herstellen - eventuell Begleitperson aus dem Raum schicken
  • Sprachliches Verstehen sicherstellen (eventuell Dolmetscher/Video-Dolmetsch beiziehen)
  • Sicherheit ist oberste Maxime
  • Entscheidungen respektieren und Hilfsbereitschaft signalisieren
  • Anamnese der Gewalterfahrung
  • Was ist genau geschehen (Dauer, Form der Gewaltausübung)
  • körperliche und psychische Auswirkungen
  • Beschädigungen/Verschmutzungen/Sekrete/Blut möglichst vor dem Entkleiden dokumentieren und fotografieren
  • Verwendung des Spurensicherungskits
  • Frische, aktuelle Verletzungen, Hinweise auf alte Verletzungen, Narben
  • Exakte Beschreibung, Körperschema
  • Zeitpunkt der Aufnahme (Datum, Uhrzeit)
  • Identität des Patienten/der Patientin muss erkennbar sein
  • Beschädigungen/Verschmutzungen/Sekrete/Blut möglichst vor dem Entkleiden fotografieren
  • Übersichts-, Näherungs- und Detailaufnahme (mit Maßstab)
  • Verletzungen, Narben sowie Negativbefunde fotografieren

Gefährlichkeitseinschätzung nach Campbell:

  • Zunahme der physischen Gewalt an Häufigkeit und Schwere in den letzten sechs Monaten?
  • Androhung von Waffengewalt oder tatsächliche Bedrohung (Messer, Schere, etc.)?
  • Morddrohungen oder die Angst, tatsächlich ernsthaft verletzt oder umgebracht zu werden?
  • Sexuelle oder körperliche Misshandlung?
  • Ständige Eifersucht?

Bei Bejahung von drei oder mehr Fragen, ist sie/er als extrem gefährdet einzustufen - eventuell stationäre Aufnahme anbieten!

  • Wenn JA - Kontaktaufnahme zur Kinder- und Jugendhilfe
  • Wenn nötig – Gefährdungsmeldung
  • Weiterleitung an Kinderschutzgruppe oder Kinderschutzeinrichtung Kontakt zu Klinischer Psychologie und/oder Sozialarbeit herstellen.
  • bei Tod, schwerer Körperverletzung oder Vergewaltigung
  • bei Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch von Kindern/Jugendlichen oder nicht handlungs- oder entscheidungsfähigen oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder einer geistigen Behinderung wehrlosen Volljährigen.

Ausnahme
Wenn die Anzeige dem ausdrücklichen Willen der volljährigen handlungs- oder entscheidungsfähigen Person widersprechen würde, sofern keine unmittelbare Gefahr für diese oder eine andere Person besteht und die klinisch-forensischen Spuren ärztlich gesichert sind.

Checkliste

Wie gehe ich bei (Verdacht auf) Gewalt vor?

Hinweise auf Gewalt

So erkennen Sie, ob Gewalt im Spiel war

Opferschutzgruppe

Wer unterstützt mich?